Kostenübernahme


Ich führe eine Privatpraxis ohne Kassenübernahme. Die Psychotherapie bei einem psychotherapeutischen Heilpraktiker ist grundsätzlich eine Leistung die privat abgerechnet wird. Sie können nach der Sitzung Bar bezahlen oder 1x monatlich eine Rechnung erhalten, auf Wunsch kann auch eine Ratenzahlung vereinbart werden.

 

Der Vorteil: Ihre Daten werden geschützt und niemand muss von Ihrer Inanspruchnahme einer Psychotherapie erfahren.

 

Ist eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse möglich?

Normalerweise ist die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenversicherungen nicht vorgesehen. Es gibt eine Ausnahmeregelung die beantragt werden kann, wenn Sie in einer angemessenen Zeit (3-6 Monate) keinen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten erhalten haben. Der Weg dorthin ist jedoch recht umständlich und falls Sie dies anstreben, müssten Sie dies vorab auf eigene Verantwortung mit Ihrer Kasse klären.

 

Ich bin privat Krankenversichert

Bitte fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach, ob Leistungen bei einem Heilpraktiker zu den versicherten Leistungen gehört. Wenn ja können die Kosten Ihrem Tarif entsprechend erstattet werden. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer Krankenversicherung.

 

Überbrückung der Wartezeit auf einen Therapieplatz


In einer Situation mit hohem und akutem Leidensdruck ist es sehr schwer, monatelang auf einen Therapie-platz zu warten, der über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden kann. Sprechen Sie mich auf einen Überbrückungstherapieplatz an. Gemeinsam können dann sinnvolle Zeitintervalle für die unterstützende Begleitung festgelegt werden.

 

Vorteile als Selbstzahler


Als Selbstzahler profitieren Sie von mehreren Vorteilen:

  • kurze Wartezeiten für ein Vorgespräch oder Therapieplatz in meiner Praxis.
  • Sie bestimmen allein, welche Therapieverfahren bei Ihnen zum Einsatz kommen und nicht die Krankenkasse.
  • Therapiekosten gelten steuerlich als „außergewöhnliche Belastungen“ und sind, sofern sie einen bestimmten Betrag überschreiten, i. d. R. von der Steuer absetzbar.
  • Coaching-Leistungen können als Fortbildungskosten steuerlich abgesetzt werden.